Marktordnung Flohmarkt
zum Fun & Relax Flohmarkt am 02. und 03.03.24

  1. Das Betreten des Flohmarktgeländes ist für Verkäufer, Benutzer des Parkplatzes sowie Besucher nur unter Anerkennung der Marktordnung gestattet. Mit Betreten wird die Flohmarktordnung anerkannt.
  2. Marktzeiten: Samstags von 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr und Sonntags 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Der Aufbau der Stände ist erst bei Anwesenheit und Freigabe der Marktleitung – frühestens 2 Stunden vor Flohmarktbeginn – erlaubt. Aufbau am Vortag ist nicht erlaubt!
  3. Der Aufbau ist nur auf den vom Marktpersonal zugewiesenen Flächen erlaubt. Zuwiderhandlungen kann mit Platzverweis geahndet werden. Die Zuweisung der Plätze erfolgt in Reihenfolge des Eintreffens der Anbieter. Ein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Platzes besteht nicht. Den Anweisungen des Marktpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  4. Nach Bezug der Verkaufsfläche ist die Standgebühr fällig. Die Standgebühr wird von der Marktleitung in bar abkassiert. Wer das Gelände ohne Bezahlung verlässt macht sich der Zechprellerei strafbar und wird angezeigt.
  5. Ein vorzeitiger Abbau vor Marktende ist nur möglich, wenn andere Anbieter nicht behindert oder gefährdet werden. Eine Gebührenerstattung bei vorzeitigem Verlassen ist nicht möglich.
  6. Der Verkauf von DVD’s, Video und PC-Spiele ab 18 Jahren sowie von Plagiaten ist verboten.
  7. Verboten sind das Anbieten und der Verkauf von: Gewaltverherrlichende, rassistische und pornografische Videos, CDs, und Schriften; Waffen, NS-Artikel, pyrotechnische Gegenstände, Tiere sowie alle vom Gesetzgeber untersagten Waren.
  8. Das Verteilen von Fremdwerbung (Terminzettel, Prospekte etc.) ist verboten.
  9. Jeder Verkäufer verpflichtet sich, seine Abfälle in jeder Form, Sperrmüll, Pappe, Papier etc. mitzunehmen und nicht in den aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.
  10. Lebensmittel, Imbiss, Eis und Getränke dürfen auf dem gesamten Gelände nicht verkauft werden, ebenso Blumen und Pflanzen jeglicher Art.
  11. Der Veranstalter übernimmt für Unfälle und Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.
  12. Verstöße gegen diese Marktordnung oder Störung des Marktfriedens hat einen sofortigen Platzverweis zur Folge.
  13. Toiletten und Waschgelegenheiten sind im an der Flohmarktfläche vorhanden und ausnahmslos zu benutzen.
  14. Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Anbieten von Waren nur mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten gestattet.
  15. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt (Sturm, Hagel, Gewitter etc.) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der Standgebühren.
  16. Es ist nicht möglich direkt mit dem PKW zur Standfläche zu fahren.
  17. Die Standgebühr beträgt 15,- Euro für eine Fläche von ca. 2x3m. Die Standgebühr beträgt einmalig 15,- Euro für beide Tage. Wenn nur an einem Tag ausgestellt wird, reduziert sich die Standgebühr NICHT.
  18. Für irrtümliche Angaben in Zeitungen, Internet, Facebook und Plakatwerbung wird keine Haftung übernommen.